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Termin für die Einreichung der Gesuche um Zuweisung von gefördertem Baugrund - Wohnbauzone C6 "Erschbam" in Spiluck

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Als Termin für die Einreichung der Gesuche um Zuweisung von gefördertem Baugrund in der Wohnbauzone "Erschbam" in Spiluck wurde der Zeitraum von Mittwoch, 27.Dezember 2023 bis Freitag, 26. Januar 2024 festgesetzt.

Die Gesuchsteller müssen mindestens 23 Jahre alt sein und dürfen nicht bereits über eine geeignete Wohnung verfügen. Die erforderlichen Voraussetzungen sind dem Wohnbauförderungsgesetz (LG Nr. 13/1998) und der Verordnung über die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau zu entnehmen, die über den unten angeführten Link eingesehen werden kann. Untenstehend befinden sich auch die Links zum Herunterladen des entsprechenden Gesuchsvordrucks.

Gesuchsvordrucke und eventuelle weitere Informationen sind auch im Bauamt der Gemeinde erhältlich. Sofern erforderlich, stehen den Interessierten die Mitarbeiterinnen des Bauamtes beim Abfassen der Gesuche beratend zur Seite.

Datei herunterladen: PDFVerordnung geförderter Wohnbau

Rechtsplan des Durchführungsplanes Erschbam

Ansuchen

21.12.2023