Gemeindeimmobiliensteuer GIS - Festsetzung der Hebesätze und der Freibeträge mit Gültigkeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 1. Abänderung

Dieser Beschluss legt die abgeänderten Steuersätze und Freibeträge für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Vahrn ab dem Jahr 2023 fest.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

Beschreibung

Der Gemeinderat hat neue Steuersätze für verschiedene Arten von Immobilien beschlossen, wobei besonders die Hauptwohnungen und landwirtschaftliche Gebäude berücksichtigt werden. Es wurde festgelegt, welche Freibeträge die Bürger von ihrer Steuer abziehen können, um die finanzielle Belastung für Familien und ansässige Betriebe zu regeln. Zudem enthält das Dokument genaue Bestimmungen darüber, welche Voraussetzungen für Steuererleichterungen erfüllt sein müssen und wie diese Änderungen im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 18:45 Uhr

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