Betriebsordnung für den Abwasserdienst

Eine Verordnung der Gemeinde Vahrn, welche die Regeln für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation und die Entsorgung von Abwasser festlegt.

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Veröffentlichungsdatum

03.01.2018

Beschreibung

Diese Ordnung verpflichtet Hausbesitzer dazu, ihre Gebäude an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen und regelt genau, welche Arten von Abwasser eingeleitet werden dürfen. Sie legt fest, dass die Kosten für den Bau und die Wartung der privaten Anschlussleitungen von den Eigentümern getragen werden müssen, während die Gemeinde für das Hauptnetz zuständig ist. Zudem enthält das Dokument Vorschriften zur technischen Ausführung der Leitungen und droht bei Verstößen gegen die Umweltschutzbestimmungen mit entsprechenden Verwaltungsstrafen.

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Veröffentlichungsdatum

03.01.2018

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Zuletzt aktualisiert: 17.01.2026, 17:28 Uhr

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