Kommission für die Überprüfung der Wohnverhältnisse und der Bescheinigung über die Bewohnbarkeit

Ernannt mit Beschlüssen des Gemeinderates Nr. 45 vom 22.07.2025

Kategorien

Beschreibung

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten dieser Kommission entsprechen, die zusammengesetzt ist aus: 


Art der Organisation

Kommission

Mitglieder

Orte

Gemeinde Vahrn

VOITSBERGSTRASSE 1, 39040 VAHRN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.09.2025, 11:18 Uhr