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Gemeindeimmobiliensteuer 2023

GIS - Vorausberechnung

Ab 01.01.2023 gibt es viele Änderungen im Bereich der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS).  

Die wohl wichtigste Änderung ist die Einführung der sogenannten „Super-GIS“. Diese wurde mit dem Landesgesetz vom 20. April 2022, Nr. 3 eingeführt, und zwar für alle Gemeinden, die als Gemeinden mit Wohnungsnot festgelegt wurden. Der Steuersatz dieser „Super-GIS“ beträgt in der Gemeinde Vahrn 2,5 % und kommt hauptsächlich bei zur Verfügung stehenden Wohnungen zur Anwendung. 

Damit eine Wohnung als nicht zur Verfügung stehend betrachtet wird, muss der Steuerpflichtige dem Steueramt die notwendigen Dokumente, wie registrierte Mietverträge oder Ersatzerklärungen wie jene für die unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte, zukommen lassen. Das Steueramt kann ansonsten keine ordnungsgemäße Vorausberechnung garantieren. 

Die Mitteilungen mit dem entsprechenden Modell F24 für die Zahlung werden wie gewohnt innerhalb Ende November per Post verschickt. Um lange Wartezeiten kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist (16.12.2023) zu vermeiden, bitte wir alle Steuerpflichtigen, die vorher erwähnten, notwendigen Dokumente so schnell als möglich im Steueramt der Gemeinde abzugeben. 

Für eventuelle Fragen steht das Steueramt zur Verfügung (Tel. 0472/976881-83, E-Mail. info@vahrn.eu).

18.10.2023